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Hausordnung

  1. Grundsätze und allgemeine Regelungen

1.1 Schülerinnen und Schüler dürfen während der Unterrichtszeit und der Pausen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulgelände verlassen.

1.2 Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sind verpflichtet den Vertretungsplan zu lesen.

1.3 Bekanntmachungen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

1.4 Für Geld und Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Grundsätzlich sind nur Dinge mitzubringen, die während der Schulzeit benötigt werden.

1.5 Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.

1.6 Jeder Unfall und jede Sachbeschädigung muss sofort einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden. Bei Beschädigungen wird der Verursacher zur Ersatzleistung herangezogen.

1.7 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Waffen, Feuerwerkskörper) ist verboten.

1.8 Handy, CD-Player, Walkman, MP3-Player etc. müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein.

1.9 Der Genuss von alkoholischen Getränken und Rauschmitteln sowie das Rauchen ist allen Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen untersagt (§93 der übergreifenden Schulordnung).

1.10 Der Aufenthalt Unbefugter in den Schulgebäuden, in den Toilettenanlagen und auf dem gesamten Schulgelände ist der Schulleitung zu melden.

  1. Schulgebäude und Schulgelände

Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude, die Sporthalle, die Mensa und das Außengelände.

2.1 Schulgelände und Pausenhof

2.1.1 Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grünanlagen und die Spielgeräte pfleglich behandeln.

2.1.2 Fahrräder und Motorfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gesichert abgestellt werden.

2.1.3 Das Benutzen von Fahrgeräten wie Inliner, Kickboard , Skateboard u.ä. ist generell im gesamten Schulbereich während der Unterrichtszeit und der Pausen untersagt.

2.1.4 Papier und andere Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.

2.2 Flure und Treppen

2.2.1 Flure, Treppen und Gebäudeeingänge sind Verbindungs- und Fluchtwege und müssen freigehalten werden.

2.2.2 Das Toben und Rennen sowie das Ballspielen in den Fluren ist nicht erlaubt.

2.3 Klassen- und Fachsäle, Lehrerzimmer, sanitäre Anlagen

2.3.1 Die Fachräume und alle Sportstätten dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.

2.3.2 Das Lehrerzimmer darf von Schülerinnen und Schülern ohne Aufforderung nicht betreten werden.

2.3.3 Jede Klasse, jeder Kurs und jeder Fachlehrer/ jede Fachlehrerin ist für die Sauberkeit und Ordnung in den Unterrichtsräumen verantwortlich.

2.3.4 In den Naturwissenschaftlichen Räumen und in den Computerräumen darf weder gegessen noch getrunken werden. Lebensmittel müssen in den Schultaschen aufbewahrt werden.

2.3.5 Schulmöbel und weitere Gegenstände dürfen nicht bemalt, beschriftet oder beklebt werden und sind pfleglich zu behandeln.

2.3.6 In der Sporthalle werden die Ankleidekabinen während des Unterrichts abgeschlossen.

2.3.7 Die sanitären Anlagen werden sauber und ordentlich verlassen. Sie sind keine Aufenthaltsräume.

  1. Verhaltensregeln

3.1 Verhalten vor dem Unterricht

3.1.1 Die Aufsicht auf dem Schulgelände beginnt mit der Ankunft des ersten Schulbusses, spätestens jedoch 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.

3.1.2 Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich bis 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Foyer aufhalten. Klassenräume dürfen noch nicht aufgesucht werden.

3.1.3 Die Schülerinnen und Schüler gehen pünktlich beim ersten Klingelzeichen zu ihren Unterrichtsräumen. Schließt eine Lehrkraft, die im Nachbarsaal unterrichtet, den Klassensaal auf, beaufsichtigt sie bis zum Eintreffen des unterrichtenden Lehrers die Lerngruppe. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Klassenzimmertür offen.

3.1.4 Falls die Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht anwesend ist, erkundigt sich die/der Klassensprecherin/ Klassensprecher zunächst am Lehrerzimmer und verständigt dann, falls erforderlich, die Schulleitung bzw. das Sekretariat.

3.1.5 Fachräume werden ausschließlich von der unterrichtenden Lehrkraft geöffnet.

3.1.6 Die Schülerinnen und Schüler erreichen in der Regel ihre Unterrichtsräume auf direktem Wege über den Eingang B1, die Klassen im alten Gebäude und die Fachräume über den Eingang A1.

3.2 Verhalten während des Unterrichts

3.2.1 Das Verhalten der an der Schule anwesenden Personen während der Unterrichtszeit muss so sein, dass eine ungestörte Arbeit für alle möglich ist.

3.2.2 Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht aus Krankheitsgründen verlassen wollen, werden von der Lehrkraft der laufenden Stunde beurlaubt (Vermerk im Klassenbuch) und müssen sich im Sekretariat abmelden.

3.3 Verhalten während der Pausen

3.3.1 Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume. Die Lehrkräfte schließen die Unterrichtsräume ab. Die Schülerinnen und Schüler gehen auf dem kürzesten Weg in den Pausenhof.

3.3.2 Bei ungünstiger Witterung können sich die Schülerinnen und Schüler im Foyer des Altbaus aufhalten, wenn die aufsichtsführenden Lehrkräfte dies erlauben. Die Aufsicht muss überall gewährleistet sein.

3.3.3 In den Pausen ist der Aufenthalt im Bereich der Fahrradstellplätze und der Parkplätze nicht gestattet.

3.3.4 Gefährliches Spielen ist auf dem Pausenhof zu unterlassen. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur weiche Bälle bzw. Geräte aus den Spielkisten der Klassen verwendet werden.

3.3.5 Das Werfen von Schneebällen ist untersagt eben-so das Benutzen von Feuerwerkskörpern.

3.4 Verhalten nach Unterrichtsschluss

3.4.1 Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Raum werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet und der Raum sauber verlassen.

3.4.2 Die Schülerinnen und Schüler verlassen in der Regel nach Unterrichtsschluss das Schulgelände und begeben sich auf den Heimweg, sofern kein Nachmittagsunterricht stattfindet. Fahrschülerinnen und Fahrschüler können sich im Foyer aufhalten.

3.4.3 Die Lehrkräfte schließen die Klassenzimmer, Fachsäle und Sporthallen nach der 6. Stunde für die Dauer der Mittagspause ab, auch wenn da-nach noch Unterricht in diesen Räumen erteilt wird.

3.4.4 Wöllsteiner Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule über die Treppe und überqueren den unteren Pausenhof. Fahrschülerinnen und Fahrschüler warten im oberen Pausenhof bis zur Ankunft ihres Busses.

  1. Geltungsbereich

4.1 Die Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Bedienstete der Realschule plus Wöllstein. Lehrkräfte und Bedienstete der Schule sind gegenüber den Schülerinnen und Schülern weisungsbefugt.

4.2 Mit dem Eintritt in die Schule erkennen Eltern, Schülerinnen und Schüler diese Hausordnung an.

4.4 Für den Alarmfall gilt eine eigene Verordnung.

4.5 Auf dem gesamten Schulgelände wird das Hausrecht durch den/die Schulleiter/in oder dem/der Vertreter/in im Amt ausgeübt. Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Ordnungsmaßnahmen (§96 ff. der übergreifenden Schulordnung) ausgesprochen werden.

4.6 Die Hausordnung tritt am 01. August 2010 in Kraft.

Schulleitung
Realschule plus Wöllstein