Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass mit den neuen bundesweiten Regelungen zum Infektionsschutz im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Schülerverkehr ab sofort eine verschärfte Maskenpflicht in allen Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz über 100, also aktuell auch im Landkreis Alzey-Worms, gilt. Alle Fahrgäste (auch Schülerinnen und Schüler) sind nun verpflichtet, FFP2- Masken (oder vergleichbar) zu tragen.
Medizinische Masken (wie beispielsweise OP-Masken) sind für Fahrgäste nur noch bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt.